Campinghaus: Möglichkeiten, Modelle & Preise

Campinghaus auf Rädern kaufenUnter den Begriff Campinghaus lassen sich verschiedene Arten von Häusern zusammenfassen. Diese kommen nicht nur als Wochenend- und Ferienhaus zum Einsatz, sondern zunehmend auch als dauerhafter Wohnsitz.

Was Campinghäuser von herkömmlichen Wohnimmobilien unterscheidet ist deren Mobilität. So handelt es sich oft um Mobilhäuser, ein Tiny House oder andere Formen von Wohnanhängern. Doch Mobilität muss dabei nicht immer heißen, dass das Haus über ein eigenes Fahrgestell verfügt. So gibt es auch Wohnmodule wie Containerhäuser und kleine Bungalows, die mit einem Kran-LKW auf ihrem Stellplatz abgestellt werden.

Ebenso kennzeichnend für ein Campinghaus ist die geringere Wohnfläche als bei einem klassischen Wohnhaus. Im Folgenden einige Beispiele für verschiedene Formen von Freizeitimmobilien. Alle der hier aufgeführten Häuser sind schlüsselfertig und winterfest. Demnach sind sie ganzjährig bewohnbar und eignen sich als Campinghaus ebenso wie als permanenter Erstwohnsitz:

Modell Südtirol

Modell Canada

Modell Österreich

Singlehaus Südtirol Singlehaus Canada Chalet als Singlehaus bauen
Ab 96.000 € Ab 125.000 € Ab 75.000 €

Weitere Campinghäuser

Freizeitimmobilien als Erstwohnsitz

Längst sind Mobilheime, Tiny Houses und Co. nicht mehr nur auf Campingplätzen anzutreffen, sondern vermehrt auch in Wohngebieten. Alleinstehende und Senioren führen dazu, dass es immer mehr Ein- und Zweipersonenhaushalte gibt. Eine Zielgruppe, die die kleinen Häuschen zunehmend für sich entdecken.

Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass auch Campinghäuser eine Baugenehmigung erfordern. Das gilt ebenso für sehr kleine Mikrohäuser oder Minihäuser wie für mobile Unterkünfte. Je nach Bundesland kann das Genehmigungsverfahren allerdings unterschiedlich ausfallen. Details dazu sind der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) zu entnehmen. Im Wesentlichen gibt es hier drei Möglichkeiten:

  1. Baugenehmigungsverfahren: Ein Bauantrag wird schriftlich bei der Gemeinde eingereicht. Welche Unterlagen dieser umfasst, variiert je nach Region. Der Antrag muss von dem Eigentümer selbst und einer Person, die bauvorlageberichtigt ist und an der Planung des Campinghauses beteiligt war. Bauvorlageberichtigt ist beispielsweise ein Architekt.
  2. Kenntnisgabeverfahren: Dazu füllen Antragsteller vorgefertigte Dokumente aus. Widerspricht die zuständige Behörde nicht innerhalb einer festgelegten Frist, gilt das Bauvorhaben als genehmigt. Dieser Prozess findet auch als Mitteilungsverfahren Bezeichnung.
  3. Verfahrensfreiheit: Hier gilt es, eigenverantwortlich zu prüfen, ob das Aufstellen des Hauses dem Bebauungsplan entspricht.

Ein Schlupfloch bietet das Wohnen auf dem Campingplatz. Um ein Campinghaus auf einem Stellplatz dort abzustellen bedarf es nämlich keiner Baugenehmigung.

Optional bieten Anbieter oftmals die Möglichkeit ein Tiny House mit Grundstück zu kaufen. Bauvorschriften und Genehmigungsverfahren werden hierbei bereits vorab direkt von dem Anbieter geklärt.

Welche Möglichkeiten bieten sich? 

Die Bezeichnung Campinghaus nutzen Anbieter für verschiedene Arten von Freizeitimmobilien. Wer eine solche kaufen möchte, dem bieten sich folgende Hausarten:

  • Wohnanhänger: Dazu zählen verschiedene Arten von Häusern auf einem fahrbaren Untersatz wie Zirkuswagen, Waldarbeiterwagen sowie Schäferwagen.
  • Modulhäuser: Dabei handelt es dich um kompakte Raummodul, die sich kombinieren lassen. Eine besondere Form sind Containerhäuser.
  • Tiny Houses: Auch wenn die Definition nicht ganz eindeutig ist, werden darunter zumeist kleine Holzhäuser auf Rädern verstanden.

Mobilheime: Als kleiner Bungalow oder als Chalet mit Satteldach sind sie von Campingplätzen nicht mehr wegzudenken. Im Vergleich zu einem Wohnwagen ähneln sie eher einem kleinen Haus, sind zumeist größer und deutlich komfortabel.